Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tischlerei ZUSAG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Tischlerei ZUSAG, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen und Ausführung
Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei bauseitigen Verzögerungen behalten wir uns angemessene Fristverlängerungen vor.
4. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind. .
- Unsere Angebote stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw Sitz in einem Mitglied-staat der Europäischen Union offen
- Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gege-bene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nach-weis berechnet.
- Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
- Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
- Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden.
- Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
- Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 30 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 % der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. [Gegebenenfalls adaptieren]
- Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen.
6. Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistungen. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, beginnend mit dem Datum der Abnahme.
7. Haftung
Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Termine und Lieferfristen
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Frist angemessen.
9. Datenschutz
Die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand: Wiener Neustadt, es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Maßtoleranzen
Unsere Produkte unterliegen fertigungsbedingten Maßtoleranzen. Abweichungen in Länge, Breite sowie Dicke von bis zu ±5 mm gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere bei Massivholzprodukten oder handwerklich gefertigten Einzelstücken, bei denen natürliche Materialien und handwerkliche Prozesse zu geringen Abweichungen führen können.
12. Nachbehandlung durch den Kunden
Für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch eine Nachbehandlung unserer Produkte mit nicht von uns empfohlenen Ölen, Lasuren oder sonstigen Pflegemitteln entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Nachbehandlungsprodukte liegt beim Auftraggeber. Empfehlungen zur Pflege und Behandlung stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung.
13. Ölige Verpackung bei Zustellung
Es kann vorkommen, dass unsere Produkte bei der Lieferung eine leichte ölige Beschichtung aufweisen. Dies ist normal und stellt keinen Mangel dar. Holz kann, abhängig von der Art und Weise der Oberflächenbehandlung, jederzeit geringe Mengen an Öl abgeben, insbesondere in den ersten Wochen nach der Fertigung. Eine ölige Verpackung dient dem Schutz der Oberfläche und zur Vermeidung von Feuchtigkeitseinflüssen während des Transports. Die Ölreste lassen sich in der Regel problemlos entfernen.
14. Haftungsausschluss bei unsachgemäßer Nutzung von Schneidebrettern
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Schneidebrettern, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen. Insbesondere gilt dies für Schäden, die durch das zu starke Einweichen im Wasser oder die Reinigung im Geschirrspüler entstehen. Schneidebretter sollten ausschließlich von Hand mit warmem Wasser und mildem Spülmittel gereinigt und anschließend gut abgetrocknet werden. Eine längere Feuchtigkeitseinwirkung oder die Verwendung des Geschirrspülers kann zu Materialverformungen oder Schäden führen.
15. Rückversand
Im Falle eines Widerrufs oder einer Rücksendung trägt der Kunde die Kosten für den Rückversand der Ware. Wir empfehlen, die Ware ausreichend zu versichern, da wir für Transportschäden während des Rückversands keine Haftung übernehmen. Rücksendungen sind nur in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung möglich.
16. Haftung nach Übergabe an die Poststelle
Der Lieferant haftet nicht für etwaige Verluste oder Beschädigungen der Ware, die nach der Übergabe des Paketes an die Poststelle oder den Versanddienstleister entstehen. Sobald das Paket zur Lieferung übergeben wurde, trägt der Versanddienstleister die Verantwortung für die ordnungsgemäße Zustellung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung während des Transports wird empfohlen, den Vorfall direkt mit dem Versanddienstleister zu klären.
17. Lebensmittelechtheit von Produkten
Unsere Schneidebretter sind speziell für den Kontakt mit Lebensmitteln gefertigt und entsprechen den entsprechenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Unsere Accessoires und Möbel sind nicht für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet und entsprechen nicht den Standards für Lebensmittelzubehör. Diese Produkte sind ausschließlich für dekorative oder funktionale Zwecke gedacht und dürfen nicht für den Verzehr oder im direkten Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden. Ebenso sind sie nicht für den Gebrauch durch Kleinkinder geeignet.
18. Entsorgung der Verpackung
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien verantwortlich. Wir bitten darum, die Verpackung gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zu recyceln oder zu entsorgen. Für etwaige Entsorgungskosten oder die Entsorgung der Verpackung übernehmen wir keine Haftung.
19. Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz
- Die im Online-Shop des Lieferanten enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
- Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durch-laufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
- Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
- Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs eine Zahlungsart aus, indem er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister erteilt, das Geld unmittelbar auf das Konto des Lieferanten zu überweisen, erklärt der Lieferant abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem das Geld auf dem Konto des Lieferanten einlangt.
- Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
- Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lieferanten wird der Vertragstext vom Lieferanten gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Lieferanten archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Lieferanten angelegt hat.
20. Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss
- Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.
- Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
- Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
- Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden er-stellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab Abgabedatum gebunden.
- Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
- Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
21. Reparaturen
- Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kun-den, so gilt hierfür Folgendes:
- Der Lieferant erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Lieferant auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Lieferanten nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
- Der Kunde hat dem Lieferanten alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Lieferanten fällt. Insbesondere hat der Kunde dem Lieferanten eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.
- Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz des Lieferanten zu versenden. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Lieferant dem Kunden, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird der Lieferant den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Lieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird der Lieferant für die Sache eine Transportversicherung ab-schließen.
Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kun-den im Falle des Kaufs bzw. Bestellung einer Ware vom Lieferant.
- Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet der Lieferant nach den Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung.
- Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerk-sam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden
unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
22. Mitwirkungspflicht
- Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
- Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
- Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
- Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transport-mittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Um-stände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt. [Gegebenenfalls streichen]
- Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerbe-rechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant um-gehend mit der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden einzufordern.
- Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.
- Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
- Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
ZUSAG Tischlerei
Inhaber: [Zusag Florian]
Anschrift: [Alramsweg 22, 2493, Lichtenwörth]
Telefon: [0699/19982909]
E-Mail: [info@tischlerei-zusag.at]
Stand: [07.05.2025]